Ausstattung
Alle Wohnungen erhalten entweder einen Balkon oder eine Terrasse. Im Rahmen der Gartengestaltung wird die Terrasse zu ebener Erde der Wohnung im zweiten rechten Seitenflügel als gesonderter Privatbereich gestaltet.
Auf der Grundlage unfassender restauratorischer Untersuchungen, einem ausführlich erstellten Holzschutzgutachten und den detaillierten Auflagen der Denkmalschutzbehörde erfolgen die Vorbereitung und Planung der Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Grundprinzip dabei ist, die Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten umfassend durchzuführen (Kernsanierung) und dennoch die vorhandene Bausubstanz aller Bauteile des Anwesens größtmöglich zu erhalten sowie Zurückhaltung beim Einbringen neuer Bauteile und bei Grundrissänderungen.